Wer seine Hecke oder Bäume beschneiden will, sollte jetzt schnell sein – denn das ist nur noch bis Ende Februar erlaubt. Von 1. März bis 30. September drohen dafür Bußgelder. Das Verbot, das im Bundesnaturschutzgesetzt geregelt ist, dient dem Tierschutz.
Laut Gesetz (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) ist es jährlich vom 1. März bis einschließlich 30. September in Deutschland verboten „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. In diesem Zeitraum sollen Vögel ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen. Insekten sollen in Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden. Das Gesetzt wurde also im Sinne des Tierschutzes verabschiedet und soll die Artenvielfalt fördern.
Achtung: Bußgelder drohen
Wer sich nicht an das Verbot hält und erwischt wird, kann mit Bußgeldern bestraft werden. Diese können – je nach Bundesland und Länge der beschnittenen Hecke – unterschiedlich hoch ausfallen und zwischen 50 und 10.000 Euro (in seltenen Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro) betragen. Nachlesen kann man die möglichen Strafen im Bußgeldkatalog.
Was weiterhin erlaubt ist
Das Gesetz lässt jedoch auch im Schutzzeitraum Ausnahmen zu.: „(…) Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, besagt es im Wortlaut. Weitere Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn ohne einen Rückschnitt die Verkehrssicherheit gefährdet wäre oder ein Bauvorhaben nicht realisiert werden könnte.
Rebecca Sommer
Rebecca Sommer hat nach ihrem Studium ein Volontariat bei einer Tageszeitung absolviert und war als Redakteurin und Buchautorin für diverse Verlage und Medien tätig. Heute arbeitet die vierfache Mutter als Geschäftsführerin der nachhaltigen Werbeagentur between und leitet das Projekt Naturkind. Mit ihrer Familie lebt die 36-Jährige auf einem Hof in der Nähe von Hamburg.