Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Bitte lies dir die unten stehenden Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele durch, ehe du an einem Gewinnspiel teilnimmst, welches du in unserem Print-Magazin, Online-Magazin oder auf einem unserer Social Media Kanäle findest. Mit deiner Teilnahme an einem dieser Gewinnspiele, stimmst du den Teilnahmebedingungen zu.

Unsere Datenschutzerklärung findest du HIER.

Auslobung und Veranstalter:in:

In der Regel ist die between media KG nicht selbst Veranstalterin der Gewinnspiele sondern bewirbt Gewinnspiele von Dritten (Sponsor:innen) auf den unterschiedlichen Plattformen und ist ausschließlich für die Abwicklung verantwortlich (und somit „technische Veranstalterin“).

Sponsor:innen sind bei den einzelnen Gewinnspielen in der Regel durch ihr Logo sowie in weiteren Angaben zum Gewinnspiel mit der entsprechenden Firmierung gekennzeichnet. Der:die Sponsor:in ist alleinige:r Auslobende:r des Gewinns im Sinne des § 657 BGB. Die technische Veranstalterin (between media KG) wird durch das Gewinnspiel nicht zu einer eigenen Leistung gegenüber dem:der Gewinner:in verpflichtet.
Ausnahme sind Gewinnspiele zu eigenen Produkten wie z. B. Print-Abonnements, die unter dem Markennamen oder Markenlogo „Naturkind Magazin“ als solche gekennzeichnet sind.

Teilnahme:

Teilnehmen kann, wer über 18 Jahre alt ist und in Deutschland oder Österreich wohnt. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter:innen von dem:der jeweilige:n Veranstalter:in, der between media KG und der eventuell darüber hinaus beteiligten Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige.

Einsendeschluss:

Der Teilnahmezeitraum ist dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen und wird auf der jeweiligen Plattform kenntlich gemacht. Einsendungen die danach eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung.

Eigenhändige Teilnahme, Abbruch des Gewinnspiels:

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister:innen, z. B. Gewinnspiel-Services für ihre Mitglieder vornehmen. Die technische Veranstalter:in behält sich vor, Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel auszuschließen – bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden.

Gewinn:

Der Gewinn bzw. die Gewinne werden jeweils im Gewinnspiel genannt und beschrieben. Ebenso ist die Anzahl an Gewinner:innen dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen.

Bei Reise-Gewinnspielen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem:der Gewinner:in und dem:der Sponsor:in bzw. einem von diesem:dieser beauftragten Reise-Veranstalter:in/PR-Agentur. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht. An- und Abreise zum Urlaubsort hat der:die Gewinner:in selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Nebenkosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon usw.).

Gewinne werden nie bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist. Der:die Gewinner:in erhält dann einen gleichwertigen Ersatz.

Gewinnermittlung:

Sollte die Teilnahme am Gewinnspiel den jeweils aufgelisteten Anforderungen entsprechen, werden alle Gewinner:innen per Los ermittelt. Genauere Spezifikationen zur Einsendung oder Teilnahme können dem jeweiligen Gewinnspiel entnommen werden.

Gewinn-Benachrichtigung, Rückmeldefrist, Verfall des Gewinns:

Der:die Gewinner:in wird unter der E-Mail-Adresse benachrichtigt, mit der er:sie am Gewinnspiel teilgenommen hat. Bei Gewinnspielen die exklusiv über einen Social-Media-Kanal laufen, wird der:die Gewinner:in in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Beitrag öffentlich erwähnt. Der:die Gewinner:in muss anschließend eine private Nachricht an @naturkindmagazin schreiben, damit die technische Veranstalterin darauf antworten kann. Teilt ein:e Gewinner:in nicht innerhalb einer Frist von einer Woche (7 Tagen) nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versendeter Gewinn von der Post zurückgeschickt, beispielsweise wegen falscher/unvollständiger Adresse oder Nichtabholung, ist die technische Veranstalterin berechtigt, eine:n andere:n Gewinner:in auszulosen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit.

Zuwendung des Gewinns, Einschaltung Dritter:

Der Gewinn wird dem:der Gewinner:in von dem:der Sponsor:in zur Verfügung gestellt. Diese:r ist zur Einschaltung von Dritten berechtigt. Soweit der Gewinn in einem Gutschein oder in der Leistung eines:einer Dritten besteht, ist diese:r allein für die Durchführung der Leistung verantwortlich. Ein Anspruch auf Leistung gegen den:die Sponsor:in besteht in diesem Fall nicht. Weiterhin werden personenbezogene Daten der Gewinner:in an den:die Sponsor:in zum Versand und ggf. zur weiteren Kommunikation übermittelt. Hierbei gelten die jeweiligen Datenschutzhinweise.

Haftungsbegrenzung:

Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen sind ausschließlich dem:der Sponsor:in gegenüber geltend zu machen. Die Haftung von dem:der Sponsor:in und der von ihm:ihr für die Durchführung des Gewinnspiels sowie Auskehr und Erbringung des Gewinns eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der:die Gewinnspiel-Teilnehme:in in besonderem Maße vertrauen durfte (sogenannte Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sonstiges:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.