Mit Babytrage auf dem Fahrrad? Bitte nicht!

Baby Tragetuch Fahrrad
© Derek Owens

Vor allem in Städten ist der Anblick von Eltern, die ihre Babys in Tragehilfen auf einem Fahrrad transportieren alltäglich. So alltäglich, dass kaum einer etwas dagegen sagt. Dabei ist eine solche Aktion wahnsinnig gefährlich und noch dazu in Deutschland verboten.

Tragehilfen sind praktische Begleiter in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes. Sie fördern beispielsweise die Bindung und erleichtern viele Alltagssituationen. Über die Vorteile von Tragehilfen haben wir schon oft berichtet und sind auch weiterhin große Fans davon. Doch nur, solange diese richtig eingesetzt und nicht für gefährliche Aktivitäten zweckentfremdet werden.

Im letzten Jahr haben wir bereits darüber aufgeklärt, dass man mit Tragehilfen nicht Skifahren sollte. Danach haben uns zahlreiche Nachrichten von Eltern erreicht, die gefragt haben, wie es denn mit dem Radfahren aussieht. Ganz ähnlich: Es ist gefährlich und man sollte es nicht tun. Unterschied zum Skifahren: Es gibt beim Radfahren in Deutschland eine klare gesetzliche Regelung.

Das schreibt das Gesetz vor

Das deutsche Gesetz schreibt in Paragraf 21 Absatz 3 StVO genau vor, wer Kinder auf oder an einem Fahrrad im Straßenverkehr transportieren darf und wie. Die Person, die das Fahrrad fährt muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr (also bis zum siebten Geburtstag) mitnehmen. Ausnahmen von dieser Regelung stellen behinderte Kinder da, sie dürfen im Einzelfall auch älter sein. Ebenso können für manche Lastenräder Sonderregelungen gelten, was die Altersgrenze betrifft.

Für den Transport sieht das Gesetz eindeutig einen geeigneten Fahrradsitz oder Fahrradanhänger vor. Im Wortlaut steht geschrieben: „… wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder … mitgenommen werden.“

Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer sein Baby also in einer Tragehilfe auf dem Rad transportiert (oder ein größeres Kind auf der Stange oder dem Gepäckträger mitnimmt), kann von der Polizei angehalten und dafür bestraft werden. Ein Weiterfahren ist dann natürlich auch nicht mehr erlaubt.

Zudem sollte man daran denken, dass viele Hersteller:innen in den Gebrauchsanweisungen für Tragehilfen ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese nicht für das Radfahren geeignet sind. Ignorieren Eltern eine solche Warnung (oder ein ausdrückliches Verbot) der Hersteller:innen, müssen sie damit rechnen, dass ihnen nach einem Unfall fahrlässiges Mitverschulden an den Unfallfolgen vorgeworfen wird. Das kann unter Anderem dazu führen, dass die Schadensersatzansprüche des Babys beeinträchtigt werden – selbst wenn ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in den Unfall verschuldet hat. Hat man den Unfall selbst verschuldet, kann sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden – da man gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.

Ein Baby auf dem Rad sicher transportieren

Babys bis etwa zum ersten Geburtstag sollten im Idealfall nur dann mit einem Fahrrad transportiert werden, wenn es wirklich notwendig ist. Auf Freizeitausflüge mit dem Rad sollte man in dieser Zeit aus Sicherheitsgründen besser verzichten. Ist es jedoch unumgänglich – etwa weil die Familie auf ein Fahrrad als Transportmittel im Alltag angewiesen ist – muss unbedingt ein geeigneter Sitz oder ein Fahrradanhänger genutzt werden. Dabei sollten die Gewichtsangaben der Hersteller:innen beachtet werden. Kinder bis zu einem Gewicht von 15 Kilogramm dürfen vor der fahrenden Person transportiert werden, Kinder ab diesem Gewicht müssen hinter der fahrenden Person sitzen. Kindersitze, die hinter der fahrenden Person angebracht werden, sind meist bis maximal 25 Kilogramm geeignet.

Babys, die noch nicht selbstständig sitzen können, haben in einem herkömmlichen Fahrradsitz grundsätzlich gar nichts verloren. Sie sind in einer Babyschale, die mit Adaptern am Rad oder im Anhänger befestigt werden kann, besser aufgehoben. Alternativ gibt es für Fahrradanhänger spezielle Babyhängematten. In beiden können zusätzliche Sitzverkleinerer Nacken und Kopf von ganz kleinen Babys unterstützen.

Babys sind den unvermeidbaren Erschütterungen beim Radfahren besonders stark ausgesetzt – weshalb auf eine gute Federung des Fahrrads oder Fahrradanhängers geachtet werden sollte. Bis zu einem Alter von drei Jahren müssen Kinder, die mit einem Fahrrad transportiert werden, angeschnallt sein – sowohl im Kindersitz, als auch im Anhänger oder Transportbereich eines Lastenrads.

In Deutschland ist ein Fahrradhelm für Kinder (anders als in unserem Nachbarland Österreich) keine Pflicht, aber dennoch sinnvoll. Dieser muss auf das Kind passend ausgewählt und eingestellt werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Hilfreich ist es, sich im Fachhandel vor Ort beraten zu lassen.

Je nach Wetter sollte das Baby vor Sonne, Wind, Kälte oder Niederschlag geschützt werden.

Fahrrad verkehrssicher machen

Nicht nur der Babysitz oder Fahrradanhänger sollten verkehrssicher sein – auch das Fahrrad selbst sollte regelmäßig kontrolliert werden. Sind Sattel und Lenker in der richtigen Höhe eingestellt? Funktionieren die Bremsen, Lichter und die Klingel einwandfrei? Sind alle Reflektoren vorhanden und heil? Ist genug Luft auf den Reifen? Sinnvoll ist es außerdem, ein Reparatur-Kit und eine Luftpumpe dabei zu haben.

Im eigenen Interesse aber auch in der Rolle des Vorbilds sollten erwachsene Personen bei jeder Tour einen passenden Fahrradhelm tragen.

Rebecca Sommer Journalistin Autorin Naturkind
Rebecca Sommer

Rebecca Sommer hat nach ihrem Studium ein Volontariat bei einer Tageszeitung absolviert und war als Redakteurin und Buchautorin für diverse Verlage und Medien tätig. Heute arbeitet die vierfache Mutter als Geschäftsführerin der nachhaltigen Werbeagentur between und leitet das Projekt Naturkind. Mit ihrer Familie lebt die 35-Jährige auf einem Hof in der Nähe von Hamburg.