Das hat es mit dem „Glitzer-Verbot“ auf sich und darum solltest du jetzt nicht hamstern

Glitzer Verbot, Hamsterkäufe, Alternativen
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Soziale Medien können zu wunderbaren Aktivitäten und Produkten inspirieren. Sie können auch Wissen vermitteln oder einfach unterhalten. Doch gleichzeitig verbreiten sich hier Falschmeldungen und fragwürdige Trends rasend schnell. Jüngst das Hamstern von Glitzer. Was es damit auf sich hat …

In etlichen Beiträgen bei Instagram, TikTok und Co. zeigen sich Influencer:innen in letzter Zeit bei oder nach Hamsterkäufen von Glitzer-Produkten. Sie legen sich vor allem von glitzernden Lidschatten und anderen Kosmetikprodukten aus dem Drogeriemarkt Vorräte an, um auch nach dem Eintreten des „Glitzer-Verbots“ gut versorgt zu sein. Mit ihren Beiträgen regen diese Accounts viele Menschen zur Nachahmung an. Dabei ist das überhaupt nicht notwendig.

Warum überhaupt ein „Glitzer-Verbot“?

Die europäische Union (EU) hat beschlossen, den Verkauf von Produkten zu verbieten, die festes Mikroplastik enthalten, das absichtlich zugesetzt wurde und bei der Verwendung freigesetzt werden kann – so heißt es in einer Erklärung der EU. Als Mikroplastik gelten in diesem Zusammenhang alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Diese können die Umwelt belasten und die Gesundheit von Tieren und Menschen gefährden.

Mikroplastik entsteht beispielsweise beim Waschen synthetischer Kleidung oder durch Reifenabrieb sowie beim Abbau größerer Kunststoffgegenstände wie Plastikflaschen, -tüten und Fischernetze. Doch Mikroplastik wird verschiedenen Produkten auch bewusst beigesetzt. Es kommt unter anderem im Granulat vor, das auf Sportplätzen verwendet wird, in Spielzeug, Dekogegenständen, Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika. Das Verkaufsverbot betroffener Produkte soll ab dem 15. Oktober 2023 schrittweise eingeführt werden und künftig die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Ein Leben ohne Glitzer?

Zahlreiche Nageldesigner:innen, Make-up-Artists aber auch Privatpersonen scheint dieses Verbot regelrecht in Panik zu versetzen. Sie wollen auch künftig nicht auf ihren „Glitzer-Kram“ verzichten und decken sich deshalb vorsorglich mit Produkten ein, von denen sie annehmen, sie künftig nicht mehr im Handel zu finden. Viele der Produkte, die jetzt (teils öffentlichkeitswirksam) gehamstert werden, sind aber gar nicht betroffen. Und für tatsächlich betroffene Produkte gibt es längst nachhaltigere Alternativen. Von einem Leben ohne Glitzer kann also gar nicht die Rede sein und von Hamsterkäufen kann abgesehen werden.

Das bleibt erlaubt, das wird verboten

Herkömmlichen Glitzer-Lidschatten beispielsweise oder gepresste Puder wie Highlighter oder Rouge wird es auch weiterhin wie gewohnt im Handel geben. Das Verbot wird (zunächst) für losen Glitzer gelten, wie er etwa in professionellen Nagelstudios verwendet wird, an Karneval oder auf Festivals beliebt ist. Eine weiterhin erhältliche Alternative dazu wird biologisch abbaubares „Bio-Glitzer“ sein, das sich optisch nicht von der Kunststoff-Variante unterscheidet und genauso verwendet werden kann. Aktuell ist dieses meist noch teurer, doch auch in diesem Bereich regelt die Nachfrage das Angebot und wenn auf herkömmlichen Glitzer künftig verzichtet werden muss, wird die Nachfrage nach Bio-Glitzer steigen und die Preise senken.

Außerdem werden Granulate aus festem Mikroplastik verboten, die etwa in manchen Peelings, Zahncremes oder bestimmten Handwaschmitteln enthalten sind. Doch längst gibt es zu diesen Produkten im Handel zahlreiche nachhaltigere Produkte, die frei von Mikroplastik sind. Auch ist es nicht aufwändig, diese Produkte selbst herzustellen. Auch künftig muss also niemand darauf verzichten.

Für Produkte, bei denen die Alternativensuche noch nicht abgeschlossen und der Verzicht auf Mikroplastik schwieriger ist, gilt das Verbot nicht ab sofort sondern mit einer Übergangsfrist von bis zu zwölf Jahren.

Redaktion