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AGB für Werbekund:innen

Im Folgenden findest du unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbekund:innen des Naturkind Magazins (Anzeigen und Fremdbeilagen im Naturkind Print-Magazin, Online-Magazin und auf den dazu gehörenden Social Media Kanälen). Herausgegeben durch die between media KG, Harkortstraße 96, 22765 Hamburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbeschaltungen im Naturkind PRINT-Magazin

I. Allgemeine Bedingungen

1. Anzeigenauftrag, Werbemittel, Auftragsbestätigung

1.1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten im Naturkind Print-Magazin, Online-Magazin oder auf dazu gehörenden Social Media Kanälen, zum Zwecke der Verbreitung. Ein „Werbemittel“ ist die als Ausdrucksmittel objektivierte und erkennbare Form einer Werbebotschaft. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, insbesondere aus Texten, Grafiken oder Bildern. Als Werbemittel im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Anzeigen oder Beilagen zu verstehen. Als Gegenstand von Anzeigenaufträgen kommen grundsätzlich die Werbemittel und Formate in Betracht, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen müssen mit der between media KG schriftlich vereinbart werden. Der Anzeigenauftrag des Auftraggebers kann die einmalige Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrere Veröffentlichungen von Werbemitteln bestimmter Häufigkeit, Anzahl oder Dauer zum Gegenstand haben. Durch den Werbeauftrag können feste Termine für einzelne Schaltungen vereinbart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln.

1.2. Der Auftraggeber kann Angebote für Anzeigenaufträge per E-Mail oder Post aufgeben. Die between media KG haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Anzeigenauftrag kommt mit Auftragsbestätigung der between media KG zustande. Für ihre Wirksamkeit und Verbindlichkeit bedürfen Auftragsbestätigungen der Textform und müssen als solche bezeichnet sein.

1.3. Durch die between media KG bestätigte Anzeigenaufträge sind verbindlich. Für Beilagenaufträge gilt II.3. eine vom Auftraggeber erbetene Stornierung eines Auftrags oder einer Schaltung steht in alleinigem Ermessen der between media KG. Die Regelung Ziffer I.6.3. bleibt unberührt.

1.4. Die between media KG behält sich vor, die Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Werbemitteln – auch einzelne Abrufe des Anzeigenauftrags einer Dauerschaltung – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen auch nach Auftragsbestätigung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die between media KG unzumutbar ist. Dies gilt auch für Werbemittel, die Werbung von Dritten oder Werbung für Produkte Dritter (nachfolgend als „Fremdwerbung“ bezeichnet) enthalten. Ziffer I.6.1. bleibt unberührt.

2. Anlieferung von Werbemitteln

2.1. Der Auftraggeber hat die Werbemittel rechtzeitig und in dem vereinbarten Format anzuliefern. Die Angaben zu den technischen Anforderungen sind den Mediadaten des Naturkind Magazins zu entnehmen, falls nicht schriftlich anders vereinbart.

2.2. Werbemittel und Druckvorlagen sind spätestens bis zum Druckunterlagenschluss der vereinbarten Anzeigenschaltung anzuliefern. Die Anlieferung hat in digitaler Form per E-Mail an werbung(at)naturkindmagazin(punkt)de zu erfolgen. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Werbemitteln, Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel kann die between media KG Ersatz anfordern, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein.

2.3. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt die between media KG auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Die between media KG behält sich zudem vor, den Auftraggeber für Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch in den vom Auftraggeber übermittelten Daten enthaltene Computerviren Schäden entstanden ist.

2.4. Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Kosten verursachen, werden diese auf Stundenbasis in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.

2.5. Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen die between media KG inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien (z. B. Dateien, die unter InDesign, Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden) kann die between media KG ablehnen. Die between media KG kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz auslösen können.

2.6. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und die between media KG trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

3. Gestaltung von Werbemitteln durch die between media KG

Nach individueller Vereinbarung erstellt die between media KG für den Auftraggeber Werbemittel oder unterstützt diesen bei der Erstellung. Sofern demnach vereinbart ist, dass die between media KG für den Auftraggeber das zu schaltende Werbemittel gestaltet, bearbeitet oder anderweitig verändert, räumt sie an den erstellten Arbeitsergebnissen zeitlich auf die Anzeigenschaltung oder die Kampagne befristete, einfache Nutzungsrechte zur bestimmungsgemäßen Verwendung ein. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur für die Durchführung des Anzeigenauftrags mit dem Naturkind Magazin verwendet werden.

4. Zeitpunkt der Veröffentlichung

Anzeigenaufträge für Kampagnen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen einer Dauerschaltung das Recht zum Abruf einzelner Veröffentlichungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums durchzuführen.

5. Inhaltliche Verantwortung für die Werbemittel, Freistellung

5.1. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel sowie für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Werbemittel ein. Der Auftraggeber stellt die between media KG von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und -vertretung frei. Die between media KG ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hat insbesondere auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen des veröffentlichten Werbemittels bezieht, in Gestalt der belegten Werbefläche nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste für Werbeveröffentlichungen zu tragen.

5.2. Die between media KG kann Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, als Werbung deutlich kenntlich machen. Die Haftung und die Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers für nicht hinreichend gekennzeichnete Werbemittel gegenüber der between media KG bleiben unberührt.

6. Vergütung und Nachlässe

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die aus der Auftragsbestätigung ersichtliche Vergütung zu zahlen. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln die Fremdwerbung enthalten, kann die between media KG vom Auftraggeber einen Aufschlag von 50 % des Listenpreises verlangen.

6.2. Die between media KG stellt grundsätzlich nach Auftragsbestätigung, in der Regel jedoch spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

6.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die between media KG kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Buchungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die between media KG berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6.4. Bei Auftraggebern, die zum ersten Mal mit der between media KG in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden.

6.5. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb des im Anzeigenauftrag vereinbarten Zeitraums erscheinenden Anzeigen des Auftraggebers gewährt.

6.6. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die between media KG nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiter gehender Ansprüche der between media KG, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen der Abnahme entsprechenden Nachlass der between media KG zu erstatten.

6.7. AE-Provisionen in Höhe von 15 % vom Listenpreis (Agenturpreis) werden nur Agenturen gewährt, die Anzeigen gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte weiter veräußern. Agenturen müssen sich in Verträgen und Abmachungen mit ihren Kunden (Inserenten) an die Listenpreise der Redaktion halten. Die von der between media KG gewährte AE-Provision darf von Agenturen an ihre Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. AE-Provisionen werden nur dann gewährt, wenn alle erforderlichen Arbeiten von der Agentur übernommen und reprofähige Vorlagen abgeliefert werden. Werden nicht reprofähige Vorlagen zur Verfügung gestellt, verringert sich die AE-Provision auf 10 %. Bei Ausfall bzw. Insolvenz einer Agentur haftet der Auftraggeber für die bestellten Anzeigen.

7. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung der between media KG gegenüber dem Auftraggeber ist auf folgende Fälle beschränkt:

7.1. Bei Vorsatz, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen sonstigen Fällen zwingenden Gesetzesrechts haftet die between media KG nach den gesetzlichen Regelungen.

7.2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die between media KG nur für typische, vorhersehbare Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die von leitenden Angestellten oder rechtlichen Vertretern durch die between media KG verursacht worden sind oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

7.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die between media KG nur im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.

7.4. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Werbemittels gerügt werden. Bei fehlerhafter Veröffentlichung eines Werbemittels, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Rüge, kann der Auftraggeber die Veröffentlichung eines einwandfreien Ersatz-Werbemittels verlangen. Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontrollnummern stellen keinen Mangel der Veröffentlichung eines Werbemittels dar. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für die between media KG mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

7.5. Ansprüche gegenüber der between media KG wegen Schäden oder Aufwendungen aufgrund von Mängeln verjähren nach einem Jahr. § 634 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Alle sonstigen Ansprüche gegenüber der between media KG wegen Schäden oder Aufwendungen verjähren nach zwei Jahren ab dem Datum der Anspruchsentstehung. Diese Regelung findet keine Anwendung in Fällen von Ziffer 7.1. oder in Fällen grober Fahrlässigkeit der between media KG. In solchen Fällen richtet sich die Haftung der between media KG nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Datenschutz

Die between media KG beachtet alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß der DSGVO. Die für die Begründung, Erfüllung, Beendigung und Abwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers sowie darüber hinausgehende freiwillige oder öffentlich zugängliche Angaben verarbeitet die between media KG auch für Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen.

9. Stornierungsbedingungen

Das Stornieren von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftragsgeber ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Datenanlieferungstermin für die Kampagne (Online, Newsletter, Social Media) möglich. Der Datenanlieferungstermin liegt – soweit nicht abweichend – 7 Tage vor der Veröffentlichung des Werbemittels. Danach fallen Stornogebühren von 50 % des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss bzw. Datenanlieferungstermin werden 100 % Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (auch per E-Mail möglich).

10. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Anzeigenaufträgen ist Hamburg. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

II. Besondere Bedingungen für Printanzeigen und Beilagen

1. Platzierung und Größe

1.1. Printanzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Publikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich, auch per E-Mail, vereinbart ist. Sofern keine eindeutige Platzierung vereinbart ist, kann die between media KG die Platzierung frei bestimmen.

1.2. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die gebuchte Ausgabe.

1.3. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann die between media KG diese Anzeige in einer Folgeausgabe veröffentlichen.

1.4. Bei im Wege von Gegengeschäften vereinbarten Schaltungen geht die Platzierung von bezahlten Anzeigen vor.

2. Kennzeichnung als Werbung

2.1. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, kennzeichnet die between media KG als solche mit dem Wort „Werbung“ bzw. „Anzeige“.

2.2. Die Haftung des Auftraggebers für die Anzeige bleibt hiervon unberührt.

3. Beilagenaufträge

3.1. Beilagenaufträge sind für die between media KG erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren gesonderter Bestätigung bindend. Die between media KG kann insbesondere Beilagen ablehnen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Magazins erwecken oder Werbemittel Dritter enthalten. Fremdwerbung in Beilagen ist nur nach Sondervereinbarung zulässig. Es gilt Ziffer I.6.1.

4. Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkurrenten des Auftraggebers in der selben Ausgabe des Magazins Werbung schalten.

5. Belegexemplare/Probeabzüge

5.1. Die between media KG liefert auf Wunsch von gestalteten und bezahlten Anzeigen einen Anzeigenbeleg, gegebenenfalls auch in digitaler Form. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der between media KG über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

5.2. Für Beilagen ist der Hinweis über die Auslieferung in der Ausgabe des Magazins ausreichend.

5.3. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die between media KG berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum  Druck als erteilt.

5.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Proofs sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

5.5. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbeschaltungen im Naturkind ONLINE-Magazin + Social Media

1. Werbeauftrag

1.1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

1.2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB sowie die Preisliste des Naturkind Magazins, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel

2.1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).

2.2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

2.3.  Alle Links in Werbemitteln sind nofollow-Links. Links werden wie vom Auftraggeber angeliefert eingesetzt, bei dem die Verantwortung für deren Korrektheit liegt.

3. Vertragsschluss

3.1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB zugrunde.

3.2. Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Agentur namentlich benannt werden. Die between media KG ist berechtigt, von den Agenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3.3. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung …) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen (auch durch E-Mail) geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung

6.1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die between media KG nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der between media KG zu erstatten.

6.2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der between media KG entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart liegt der Datenanlieferungstermin sieben Tage vor der geplanten Veröffentlichung.

7.2. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

7.3. Kosten der between media KG für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Ablehnungsbefugnis

8.1. Die between media KG behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für die between media KG wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

8.2. Insbesondere kann die between media KG ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

9. Rechtegewährleistung

9.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die between media KG im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die between media KG von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die between media KG nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9.2. Der Auftraggeber überträgt der between media KG sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

10. Gewährleistung der between media KG

10.1. Die between media KG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) – durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

10.3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, welche die between media KG nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der between media KG bestehen.

12. Haftung

12.1. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeitder between media KG, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

12.2. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

13. Preisliste

13.1. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung digital zur Verfügung gestellte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von der between media KG bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der between media KG mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

13.2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

13.3. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Agenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten der between media KG zu halten.

14. Zahlungsverzug

14.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die between media KG kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

14.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die between media KG, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Stornierungsbedingungen

Das Stornieren von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftragsgeber ist bis 14 Tage vor Datenanlieferungstermin für die Kampagne (Online, Newsletter, Social Media) möglich. Der Datenanlieferungstermin liegt – soweit nicht abweichend – sieben Tage vor der Veröffentlichung des Werbemittels. Danach fallen Stornogebühren von 50 % des Gesamtpreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss bzw. Datenanlieferungstermin werden 100 % Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (auch per E-Mail möglich).

16. Informationspflichten der between media KG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die between media KG nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Einsicht in Abruf-Statistiken zu gewähren.

17. Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkurrenten des Auftraggebers während des gleichen Zeitraums und auf der selben Internetseite bzw. Social Media-Kanal oder im selben Newsletter Werbung schalten.

18. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

18.1. Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der between media KG gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten wird.

18.2. Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote der between media KG ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten der between media KG generiert worden sind.

18.3. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote der between media KG ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten der between media KG nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot der between media KG und deren weitere Nutzung.

18.4. Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der between media KG Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

18.5. Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus 18.1-18.4 zahlt der Auftraggeber an die between media KG eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand

19.1. Erfüllungsort ist Hamburg, der Sitz der between media KG.

19.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

19.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

between media KG, Harkortstraße 95, 22765 Hamburg, Deutschland
Stand: 05.04.2022